AGB`s der Kindergarten- und Schulfotografie 2025

I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern den Fotografinnen ein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.

1.2. Die Fotografinnen erbringen ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten – sofern keine Änderung durch die Fotografinnen  bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmungen ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.4. Angebote der Fotografinnen sind freibleibend und unverbindlich.

 

II. Urheberrechtliche Bestimmungen:

2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen den Fotografinnen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungs- rechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrages) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.

2.2 Herstellervermerk: Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesonders nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto: (c)www.Kinderbild.at. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG.

2.3 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung midestens einer der Fotografinnen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, der Fotografinnen bekannten Vertragszweck erforderlich ist.

2.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 2.2 oben) erfolgt.

 

III. Eigentum am Fotomaterial – Archivierung:

3.1. Digitale Fotografie
Das Eigentum an den Bilddateien steht den Fotografinnen zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und nicht sämtliche, vom Fotografen hergestellte Bilddateien.

Jedenfalls gilt die Nutzungsbewilligung nur im Umfang des Punktes 2.1 als erteilt.

3.2 Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, ist nicht gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.

3.3 Die Fotografinnen werden die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von mindestens einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

 

IV. Verlust und Beschädigung:

4.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, digitale Bilddateien) haften die Fotografinnen – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden  beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haften die Fotografinnen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

 

 

V. Leistung und Gewährleistung:

5.1 Die Fotografinnen werden den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sofern der Vertragspartner (Schulen, Kindergärten, ander pädagog. Einrichtungen, ect.) keine schriftlichen Anordnungen trifft, sind die Fotogafinnen hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesonders für die Bildgestaltung und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

5.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind (falsche Bildauswahl, Bildausschnitt nicht passend ausgewählt, ect.), wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und die Druckerei für Schäden am Druckmedium.

5.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung der Kinder, Ausfall der Kinder durch Fehlen (Krankheit, Verspätung….)

5.4 Für den Versand der Fotoprodukte, Mängel in der Bestellung (Farbabweichungen, Bildausschnitt…) gelten die AGB´s der Druckerei. Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.

5.5 Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 6.1 gilt entsprechend.

5.6 Bereits angefertigte Fotoarbeiten sind individuelle Anfertigungen gemäß der DSGVO und daher von einer Rücknahme ausgeschlossen.

 

VI. Zahlung:

6.1 Der Vertragspartner zahlt an das Druckunternehmen. Alle Regelungen im Zahlungsverkehr werden durch das Druckunternehmen getätigt und verfolgt. Evtwaiger Zahlungsverzug, Stornierungen, ect. werden durch das Druckunternehmen geregelt.

6.2 Das Druckunternehmen zahlt dem Fotografen die Einnahmen aus dem Verkauf der Fotos, abzüglich der Provision des Druckunternehmens, der Versand- und Bearbeitungskosten.